Salonstreitgespräch

8. Salonstreitgespräch: Freiheit zwischen Fiktion und Funktionalität

Wie frei sind wir? Im Rahmen des 8. Salonstreitgesprächs, zum dem das Roman Herzog Institut am 24. Juni eingeladen hatte, diskutierten Experten diese Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die gegenwärtige Debatte um den Begriff der Freiheit ist von zahlreichen Widersprüchen gekennzeichnet. Nie zuvor schienen Menschen so frei in ihrer persönlichen Lebensgestaltung zu sein. Gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit  immer wieder der Ruf nach Einschränkungen der Freiheit durch staatliche Reglementierung laut – zum Beispiel wenn es um Gesundheitsgefährdungen oder das Verbot radikaler politischer Gruppen geht. Und während wir einerseits in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens das autonom und verantwortlich handelnde Individuum fordern, liefern uns Neurowissenschaftler Beweise dafür, dass wir nur Produkte von genetischer und frühkindlicher Prägung sind.

Vor diesem Hintergrund sei es nötig, Freiheit anders zu denken, betonte Gastgeber Prof. Randolf Rodenstock, als er die Podiumsteilnehmer und die Gäste  im Haus der Bayerischen Wirtschaft begrüßte. Freiheit als Fiktion – mit dieser Kurzformel lassen sich die Forschungsergebnisse des Biologen und Hirnforschers Prof. Gerhard Roth zusammenfassen, die er in seinem Impulsvortrag präsentierte. Ausgehend von der Frage, wie frei wir in unserem Denken, Fühlen und Handeln sind, kommt die Neurowissenschaft zu dem eindeutigen Ergebnis, dass sogenannte epigenetische Prozesse teils vorgeburtlich, teils in den ersten drei Lebensjahren entscheidend die Persönlichkeit eines Menschen festlegen. Jenseits dieser neuronalen Abhängigkeiten sei der Mensch nur insoweit frei, als er sich der Prägung nicht bewusst sei und im späteren Leben lerne, zwischen Handlungsalternativen zu wählen, die Konsequenzen solcher Entscheidungen zu erkennen und gegeneinander nach normativen Aspekten abzuwägen.

Als Experte für Politische Soziologie beschrieb Prof. Michael Zöller andererseits Freiheit als eine notwendige Fiktion, keine empirische Beschreibung der Wirklichkeit. Freiheit sei in erster Linie im Sinne eines Abwehrrechts zu deuten: als Freiheit vor der Aufnötigung des Willens durch einen anderen. Diesen negativen Freiheitsbegriff hält der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Reinhard Merkel für die Grundlage des deutschen Strafrechts: Die persönliche Freiheit ende da, wo die des anderen beginne. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsprechung sei es, Täter zur Verantwortung für ihr (falsches) Handeln ziehen zu können. Dieses sei aber unmöglich, wenn wir von der deterministischen Annahme ausgingen, alles Handeln sei vorprogrammiert – deshalb müsse die Handlungsfreiheit des Einzelnen (wie sie auch in den Grundrechten verankert ist) als Grundannahme gelten.

Der auf hohem Niveau geführte Diskurs über die Grundlagen des abendländischen Freiheitsbegriffs endete mit der übereinstimmenden Feststellung aller Teilnehmer, dass noch längst nicht alle Facetten von Freiheit zur Sprache gebracht worden seien. Für das Weiterdenken bleiben also noch genügend Spielräume.

Referenten

Prof. Randolf Rodenstock

Wirtschaft, Ökonomie

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