Juristin
Hannah Ruschemeier
Kurzportrait
Hannah Ruschemeier ist Professorin für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung an der Universität Osnabrück. Von 2008 bis 2013 studierte sie Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der National and Kapodistrian University Athen. Anschließend war sie von 2014 bis 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo sie 2018 mit einer Arbeit zum Thema „Der additive Grundrechtseingriff“ promoviert wurde. Von 2017 bis 2019 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit Stationen bei der Europäischen Kommission und am Bundesverfassungsgericht, und schloss 2019 mit dem Zweiten Staatsexamen ab.
Ab 2020 arbeitete sie am Center for Advanced Internet Studies (CAIS) in Bochum, zunächst als Forschungsreferentin im Projekt „Künstliche Intelligenz in Staat und Verwaltung“ und anschließend als Principal Investigator Rechtswissenschaften. Seit Mai 2022 war sie Juniorprofessorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Recht der Digitalisierung und Datenschutzrecht an der FernUniversität in Hagen. Seit August 2025 forscht und lehrt sie in Osnabrück; ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen KI- und Plattformregulierung, Datenschutzrecht und Privatheit, Rechtstheorie sowie Demokratie und Digitalisierung.
Als Mitglied der Jungen Akademie ist Hannah Ruschemeier Co-Sprecherin der Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz. Sie ist assoziierte Forscherin am Center for Advanced Internet Studies (CAIS NRW) und am Forschungsschwerpunkt digitale_kultur und am Institute for Information Law (IVIR) der University of Amsterdam. Prof. Ruschemeier ist zudem Vorstandsmitglied der Robotics and AI Law Society (RAILS e.V.) und Mitherausgeberin der Zeitschrift Legal Tech (LTZ) im Nomos Verlag. Sie engagiert sich im Mentorinnenprogramm des Deutschen Juristinnenbundes ist Teil des Expert:innenpools des Europäischen Datenschutzausschusses.
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